1. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Hebamme verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, zur
Durchführung des Behandlungsvertrags, zur Dokumentation der Hebammenhilfe, zur Terminorganisation, zur
Abrechnung unserer Leistungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Rechtsgrundlagen hierfür sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zur Durchführung des
Behandlungsvertrags), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen)
sowie Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO (Verarbeitung von Gesundheitsdaten zum Zweck der
Gesundheitsversorgung).
2. Speicherdauer
Die Hebamme speichert Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für die Durchführung der
Betreuung, die Dokumentation, die Abrechnung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Behandlungs- und Dokumentationsdaten werden grundsätzlich für 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung
aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrung vorgeschrieben ist.
Abrechnungs- und steuerrechtlich relevante Unterlagen werden entsprechend den jeweils geltenden
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.
Daten aus reinen Kontaktanfragen oder Terminabsprachen werden gelöscht, sobald sie für den jeweiligen
Zweck nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
3. Erforderlichkeit der Bereitstellung Ihrer Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Aufnahme und Durchführung der
Hebammenbetreuung, für die medizinisch erforderliche Dokumentation sowie für die Abrechnung notwendig.
Ohne die hierfür erforderlichen Angaben kann eine ordnungsgemäße Betreuung regelmäßig nicht oder nicht
vollständig durchgeführt werden.
4. Datenweitergabe
Ihre Daten werden nur weitergegeben, soweit dies für die Betreuung, Abrechnung oder aufgrund gesetzlicher
Vorschriften erforderlich ist. Empfängerinnen und Empfänger können insbesondere sein:
– behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder andere medizinische Leistungserbringer, soweit dies für
Ihre Versorgung erforderlich ist,
– Abrechnungsstellen,
– Steuerberatung,
– IT- und Softwaredienstleister als Auftragsverarbeiter, wie Hebamio,
– Vertretungshebammen, soweit dies im Rahmen der Betreuung erforderlich ist.
Eine Weitergabe erfolgt nur im jeweils erforderlichen Umfang.5. Ihre Rechte
Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden
personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung, auf Einschränkung der
Verarbeitung sowie – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – auf Datenübertragbarkeit.
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.
6. Verantwortliche
Datenerheberin:
Lisa Runge,
Mühlenweg 12,
21376 Garlstorf,
Tel. 0152 - 04023151,
E‑Mail: hebamme@lisarunge.de.
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen,
Prinzenstraße 5,
30159 Hannover,
Tel. 0511 – 120 4500
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme Lisa Runge.
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Lisa Runge und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Lisa Runge und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme Lisa Runge sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
4. (1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
5. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme Lisa Runge die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme Lisa Runge nach dieser AVB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Sofern die Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung keine Vergütung der Leistungen analog dem Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vorsieht, gelten die Erstattungssätze des Ergänzungsvertrages.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme Lisa Runge vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.